Auswahl eines Standorts für Ihr Gewächshaus
Wenn Sie bereits einen ebenen oder fast ebenen Standort haben, ist dies ein idealer Ort, um Ihr Gewächshaus zu positionieren, da es einfacher ist, eine gute Grundfläche für die Fundamente zu erzielen. Die Art der Basis, die Sie wählen, hängt von Ihren Gartenbedürfnissen ab. Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, das Beste für Sie zu finden, und Ihnen einige nützliche Tipps geben, wie Sie die perfekte Basis für die Installation Ihres neuen Gewächshauses finden.
Bitte beachten Sie, dass überhängende Bäume ein Gewächshaus beschädigen können. Um das Risiko zu verringern, wird empfohlen, einen solchen Bereich zu meiden. Wenn dies jedoch nicht möglich ist, machen Sie sich keine Sorgen, da das Beschneiden eine Lösung für das Problem darstellt. Andere Überlegungen könnten sein, dass der Bereich, in dem Sie Ihr Gewächshaus aufstellen möchten, einer Baugenehmigung unterliegt. Unser Leitfaden unten soll Ihnen helfen, den besten Ort für Ihr Gewächshaus zu finden.
Baugenehmigung
Gewächshäuser werden in der Regel als temporäre Strukturen nach Planungsregeln angesehen. Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich, wenn Ihr Gewächshaus die folgenden Richtlinien erfüllt:
- Das Gewächshaus muss eingeschossig sein.
- Die maximal zulässige Traufhöhe beträgt 2,5 m und die maximale Firsthöhe 3 m für eine schlanke Konstruktion oder 4 m für ein freistehendes Gewächshaus. Befindet sich das Gewächshaus innerhalb von 2 m von der Grundstücksgrenze, beträgt die maximal zulässige Höhe 2,5 m.
- Das Gewächshaus muss so aufgestellt werden, dass es sich nicht vor der Vorderansicht Ihres Hauses befindet.
- Die Fläche des Gewächshauses darf nicht mehr als die Hälfte des Grundstücks um das ursprüngliche Haus herum einnehmen. Dies ist das Haus, wie es im Juli 1948 war, oder als es ursprünglich gebaut wurde, wenn Ihr Eigentum nicht so alt ist. Möglicherweise müssen Sie die ursprünglichen Hausurkunden überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Erweiterungen durch Vorbesitzer vorgenommen wurden.
Die Regeln für bestimmte Bereiche sind strenger:
- In Gebieten von herausragender nationaler Schönheit (AONBs), Nationalparks, Welterbestätten und den Broads ist für alle Lean-to-Strukturen eine Baugenehmigung erforderlich. Alle Gewächshäuser, die 20 m oder mehr von Ihrem Haus entfernt in diesen Bereichen stehen, unterliegen einer Beschränkung ihrer Fläche, die nicht mehr als 10 m² betragen darf.
- Wenn Ihre Immobilie aufgeführt ist, muss für alle Bauwerke eine Baugenehmigung eingeholt werden.
Wenn Sie sich diesbezüglich nicht sicher sind, empfehlen wir, sich an Ihre örtliche Behörde zu wenden, die Sie beraten kann.
Wenn Sie eine Baugenehmigung benötigen, machen Sie sich keine Sorgen. Unser technisches Team hilft Ihnen gerne mit Zeichnungen und Spezifikationen. Kontaktieren Sie uns unter +41 (0)56 427 36 20 oder senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Anforderungen an info@cedergreenhouses.ch Wir können mit Ihnen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Ihre Anforderungen erfüllt werden.